Steuerprogression und Freibeträge

Die Oberfläche des Planeten Erde läßt sich nicht vermehren. Der Besitz von Grundstücken ist kontrollierbar. Daher der ideale Ansatzpunkt für Freibeträge und Steuerprogression.

  Verschiedene Arten von Grundstücksnutzung


Wie schon heute bei Flächenwidmungaplänen üblich wird es verschiedene Arten einer Grundstücksnutzung geben. Alles mit unterschiedlichen Freibeträgen für den Besitzer und unterschiedlicher Steuerprogression. Die Festlegung der Parameter wird in Zukunft einen wesentlichen Teil der politischen Diskussion ausmachen.

  Angangs 10% bis 30% des Gesamtsteueraufkommens


Unmittelbar nach der Wende durch die Steuerreform pro Mensch wird die Besteuerung der Grundnutzung je nach Land und Politik der dort regierenden Parteien 10% bis 30% des Steueraufkommens ausmachen.

Sobald die CO2 Steuer durch drastischen Verbrauchsrückgang an fossilen Energieträgern nicht mehr erhöht werden kann, wird die Grundnutzungssteuer einen entsprechend höheren Anteil am gesamten Steueraufkommen ausmachen.

  Steuerfreibetrag 200m² Baugrund


Der Steuerfreibetrag könnte etwa bei 200 m² pro Mensch liegen. Ein Einfamilienhaus wäre für ein Ehepaar bis 400 m² also noch im Freibetrag. Das von mir 1992 entwickelte GEMINI Haus wurde für dieses Steuersystem optimiert.

  Windkraft auf ertragsreiche Gebiete beschränken


Durch die Höhe der Besteuerung fossiler Energieträger würde sich Windkraft auf einmal auch in Gebieten lohnen, wo heute niemand daran denken würde ein Windkraftwerk zu errichten. Eine entsprechend dimensionierte Grundnutzungssteuer müßte dem entgegenwirken.

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