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Mit der Abschaffung der Sozialversicherung wird die Alterssicherung auf eine komplett andere Basis gestellt. Bisherige Zahlungen werden kapitalisiert und monatlich ausgezahlt.

  Progressionsausgleich als Mindestrente


Das staatlich gelenkte Pensionssystem zieht sich auf den jeden Menschen zustehenden Progressionsausgleich zurück. Die Zahlungen an Sozialversicherung fallen mit der Abschaffung dieser weg. Was bleibt ist die Notwendigkeit früher geleistete Beiträge zur Sozialversicherung entsprechend auszubezahlen.

  Keine Änderung für die Alten


Dies sollte zu Konditionen erfolgen, als hätte der Einzahler die ganzen Jahre für eine Zusatzpension gespaart. Für jemand, der unmittelbar nach der großen Steuerreform in Pension geht, sollte die Höhe etwa gleich bleiben. Zur Pension bekommt der Pensionist dann noch den Progressionsausgleich, der aber wie der Name schon sagt als Ausgleich für die nach der Umstellung auf Quellenbesteuerung drastisch höheren Energiepreise dient.

  Private Vorsorge für die Jungen


Für junge die erst wenige Jahre in das alte Pensionssystem einzahlen, wird nach jahrzehnten nur ein geringfügiger monatlicher Betrag herausschauen. Alles was im Alter mehr als der Progressionsausgleich gewünscht wird, muß privat angespaart werden.

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