Arbeitsverbot für BehinderteKündigungsschutz für Behinderte kommt einen de facto Arbeitsverbot gleich. Die Zahlen sprechen für sich, was Politiker mit dem Kündigungsschutz den Behinderten antun.
Viele Betriebe zahlten lieber Strafe als einen Behinderten einzustellen. Diese ernüchternde Bilanz zieht das Bundessozialamt in Salzburg. Von 3.500 Behinderten werden 2.500 vom Bundessozialamt betreut, damit sie einen Arbeitsplatz finden oder ihre Stelle behalten. (salzburg.orf.at 2004-06-25)
Jede Handlung die man setzt muß man als für die Firma verantworlichen wieder rückgängig machen können. Wenn man jemand einstellt muß man auch in der Lage sein diesen wieder zu kündigen. Der Kündigungsschutz verhindert diese Umkehrbarkeit der eigenen Handlungen. Die natürliche Folge: keine Einstellung. Wie nennt man einen Vorgang, der die Einstellung von Arbeitskräften verhindert? Ja, sowas nennt man Beschäftigungsverbot oder Arbeitsverbot!
Darf es ein Firmenchef riskieren wegen eines so gut wie unkündbaren Behinderten die ganze Firma und alle anderen Arbeitsplätze zu riskieren? Nein! Wer bei dieser Gesetzesage behinderte Einstellt, handelt eigentlich gegenüber dem Betrieb unverantwortlich. |

